STUDIO 34B by Lenz Plonka Fotografie
Rochusstr 34 B
50827 Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
1. Allgemeines 
1.1 Geschaftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschaftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrucklich widerspricht.
1.2 Kostenvoranschlage (oder auch im Schriftstuck Angebot genannt) sind unverbindlich. 
1.3 Eingeräumte Mietoptionen können unsererseits jederzeit widerrufen werden, ohne dass ein Haftungsanspruch des Auftragebers besteht.
1.4 Verträge und Ergänzungen werden rechtswirksam, sobald eine schriftliche Bestätigung der Buchung vorliegt. Hierzu zählen ebenso Schriftstücke in elektronischer Form jeglicher Art, wie auch in analoger Form. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
1.5 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines/einer Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, sind wir bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen. 
2. Anmietung des Studios
2.1 Wird die Buchungsdauer überschritten so wird pro angebrochener Stunde eine im Vertrag vereinbarte Gebühr fällig. Diese Gebühr kann sich sowohl auf die Miete, als auch auf die Gebühr von angemietetem Equipment, Dienstleistungen etc. auswirken. Die Einhaltung der vereinbarten Buchungsdauer obliegt dem Auftraggeber.
2.2 Das Räumlichkeiten des STUDIO 34B werden von Lenz Plonka Fotografie an den Auftraggeber vermietet. Die Dauer dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.
2.3 Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig und führt zum erliegen weiterer Anmietung. Während eines bereits gebuchten Zeitraums wird die volle Höhe der Kosten fällig.
2.4 Mit Beendigung der Vertragsdauer ist das Studio in einem aufgeräumten und Besenreinem Zustand zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung. 
Der/die Auftraggeber:in hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes über die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Studios und der Gegenstände zu überzeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten die Studios und Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen. 
Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. 
3. Haftung 
3.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch uns im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden. 
3.2 Der/die Auftraggeber:in haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen. 
3.3 Der/die Auftraggeber:in ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich. 
3.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden. 
3.5 Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von uns entweder vom Auftraggeber:in auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt. 
3.6 Der/die Auftraggeber:in trägt die Versicherungspflicht. 
3.7 Bei starken Verschmutzungen behalten wir uns vor eine zusätzliche Gebühr für die Reinigung anzuzeigen.
3.8 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 
3.9 Der/die Auftraggeber:in übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. 
Wir übernehmen keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der/die Auftraggeber:in hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für den Fall, dass dem/der Auftraggeber:in durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden entstehen. 
4.Vertragsstrafe, Schadensersatz
4.1 Storniert der Auftraggeber die Buchung 7 Tage vor Mietbeginn, unabhängig aus welchem Grund, so muss sie/er 30% der im Vertrag oder Kostenvoranschlag aufgeführten Kosten zahlen. Bei 3 Tagen vor Mietbeginn 50%, bei unter 3 Tagen 75% der Kosten.
Kosten für zusätzliche Leistungen, wie etwa Studioräume, Visagist*innen, Stylist*innen, Material usw. werden unabhängig von der Stornierungsgebühr behandelt und kommen gegebenenfalls zusätzlich hinzu.
5. Mehrwertsteuer
5.1 Zu dem vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kostenerhöhungen kommt die Mehrwertsteuer.
6. Gerichtsstand 
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Lenz Plonka Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.10.
7. Beendigung des Vertrags
7.1 Wir sind berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn/sie ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen von Lenz Plonka Fotografie nicht mehr zu vereinbaren sind. Dazu zählen ebenso diskriminierende, rassistische Äußerungen und all jene die geschlecht bezogen sind. 
8. Gerichtsstand 
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Lenz Plonka Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.
9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrags.